regulierungsvorbereitende Leistungsfeststellung
Zur abschließenden Bearbeitung eines eingetretenen bzw.
reklamierten Schadens sind Schaden- und Entschädigungshöhe unter Berücksichtigung von Versicherungsbedingungen, -klauseln sowie unter Berücksichtigung von Schadenumfang,
angemessenen Schadenbeseitigungsaufwendungen sowie Alter und Zustand zu bestimmen. Dies mündet in die summenmäßige Feststellung des Leistungs-, d.h.
Entschädigungsumfangs.
Entsprechende Ermittlungen, Berechnungen und Feststellungen kann der Sachverständige liefern und insoweit zur Schadenregulierung beitragen.