Was tun im Schadenfall? - Sachverständigenbüro Holger Restle

regulierungsvorbereitende Leistungsfeststellung


Zur abschließenden Bearbeitung eines eingetretenen bzw.
reklamierten Schadens  sind Schaden- und Entschädigungshöhe unter Berücksichtigung von Versicherungsbedingungen, -klauseln sowie unter  Berücksichtigung von Schadenumfang,
angemessenen Schadenbeseitigungsaufwendungen sowie Alter und Zustand  zu bestimmen. Dies mündet in die summenmäßige Feststellung des Leistungs-, d.h.
Entschädigungsumfangs.

Entsprechende  Ermittlungen, Berechnungen und Feststellungen kann der Sachverständige liefern  und insoweit zur Schadenregulierung beitragen.