1. Information und Benachrichtigung
Informieren Sie unverzüglich Ihren eigenen Hausrat- bw. Gebäudeversicherer
sowie Ihren Vermieter, Hausverwalter, ganz gleich ob jemand Anderes den Schaden verursacht hat. Bei Einbruchdiebstahlschäden ist die örtlich zuständige Kripo hinzuzuziehen.
Hat beispielsweise ein Handwerker den Schaden "verschuldet", verfahren Sie in gleicher Weise wie vorstehend beschrieben.
Zusätzlich informieren Sie den schadenverursachenden Handwerker, damit dieser seine Betriebshaftpflichtversicherung einschalten kann.
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2. Beweissicherung
Fertigen Sie eine Fotodokumentation vom Schaden!
Erstellen Sie eine Schadenaufstellung mit Anschaffungspreisen und Angaben zu Alter und Anschaffungsjahr der beschädigten Gegenstände.
Weitere Ausführungen zu "Beweissicherung" unter www.rheinmainsv-restle.de.
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3. Schadenminderung
Verhalten Sie sich im Schadenfall so, als müßten Sie den Schaden "aus der eigenen Tasche" bezahlen und versuchen Sie, nicht zerstörte Gegenstände zu retten!
Beachten Sie, daß im Regelfall die Schadenbeseitigungskosten versichert sind und ersetzt werden (Neuwertversicherung), nicht jedoch darüber hinaus gehende Sanierungskosten.
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4. Notieren und Beantworten der sog. "W-"-Fragen
Was ist passiert? Wann und wo?
Wie bzw. wodurch ist der Schaden passiert?
Was ist alles beschädigt?
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5. Fehlerhaftes Verhalten vermeiden!
Vermeiden Sie Schuldzuweisungen!
Bleiben Sie nicht untätig, was notwendige Schadenminderungsmaßnahmen anbetrifft!
Stellen Sie keine pauschalierten Forderungen!