Was tun im Schadenfall? - Sachverständigenbüro Holger Restle

1. Information und Benachrichtigung

Informieren Sie unverzüglich Ihren eigenen Hausrat- bw. Gebäudeversicherer

sowie Ihren Vermieter, Hausverwalter, ganz gleich ob jemand Anderes den Schaden verursacht hat. Bei Einbruchdiebstahlschäden ist die örtlich zuständige Kripo hinzuzuziehen.

Hat  beispielsweise ein Handwerker den Schaden "verschuldet", verfahren Sie in gleicher Weise wie vorstehend beschrieben.

Zusätzlich informieren Sie den schadenverursachenden Handwerker, damit dieser seine Betriebshaftpflichtversicherung einschalten kann.

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2.  Beweissicherung 

Fertigen Sie eine Fotodokumentation vom Schaden!

Erstellen Sie eine Schadenaufstellung mit Anschaffungspreisen und Angaben zu Alter und Anschaffungsjahr der beschädigten Gegenstände.

Weitere Ausführungen zu "Beweissicherung" unter www.rheinmainsv-restle.de.

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3. Schadenminderung

Verhalten Sie sich im Schadenfall so, als müßten Sie den Schaden "aus der eigenen Tasche" bezahlen und versuchen Sie,  nicht zerstörte Gegenstände zu retten!

Beachten Sie, daß im Regelfall die Schadenbeseitigungskosten versichert sind und ersetzt werden (Neuwertversicherung), nicht jedoch darüber hinaus gehende Sanierungskosten.

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4. Notieren und Beantworten der sog. "W-"-Fragen

Was ist passiert? Wann und wo?

Wie bzw. wodurch ist der Schaden passiert?

Was ist alles beschädigt?

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5. Fehlerhaftes Verhalten vermeiden!

Vermeiden Sie Schuldzuweisungen!

Bleiben Sie nicht untätig, was notwendige Schadenminderungsmaßnahmen anbetrifft!

Stellen Sie keine pauschalierten Forderungen!