Was tun im Schadenfall? - Sachverständigenbüro Holger Restle

Der Minderwert im Schadenfall

Im Schadenfall ist oftmals der Wert  der Miet- oder Eigentumswohnung

oder des Hauses herabgesetzt.

Es kannn sich dabei um einen technischen oder um einen psychologischen

( = "merkantilen") Minderwert handeln.

Für diesen Minderwert kann im Einzelfall  eine angemessene

Entschädigung (= Wertminderungsausgleich) verlangt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder um

selbstgenutztes Wohneigentum handelt.

Für  die Bemessung der Wertminderung spielt  das subjektive Empfinden nur eine untergeordnete Rolle.

Entscheidend ist der objektive Grad der Beeinträchtigung.

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