Der Minderwert im Schadenfall
Im Schadenfall ist oftmals der Wert der Miet- oder Eigentumswohnung
oder des Hauses herabgesetzt.
Es kannn sich dabei um einen technischen oder um einen psychologischen
( = "merkantilen") Minderwert handeln.
Für diesen Minderwert kann im Einzelfall eine angemessene
Entschädigung (= Wertminderungsausgleich) verlangt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder um
selbstgenutztes Wohneigentum handelt.
Für die Bemessung der Wertminderung spielt das subjektive Empfinden nur eine untergeordnete Rolle.
Entscheidend ist der objektive Grad der Beeinträchtigung.
-