Versicherungsschutz - Versicherungsschaden und Entschädigung
Eine Entschädigung im Schadenfall setzt voraus, daß die Schadenart versichert ist.
Man spricht dabei vom "versicherten Risiko".
Tritt aus technischer Ursache ein Leitungswasserschaden ein und es besteht lediglich eine Feuerversicherung, hat man als Hauseigentümer den Leitungswasserschaden allein zu tragen.
Im Hausratversicherungsbereich ist dies anders gelagert, weil hier der Gegenstand "Hausrat" versichert ist.
Bei Abschluß einer Sachversicherung - z.B. einer gebündelten Gebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung - ist besonderes Augenmerk auf die Ausschlüsse bzw.
zusätzlich versicherbaren , einschließbaren (Sonder)Risiken zu achten.
des Ceranglasfeldes.