Was tun im Schadenfall? - Sachverständigenbüro Holger Restle

Versicherungsschutz   -   Versicherungsschaden und Entschädigung


Eine Entschädigung im  Schadenfall setzt voraus, daß die Schadenart versichert ist.

Man spricht dabei vom  "versicherten Risiko".

Tritt aus technischer Ursache ein Leitungswasserschaden ein und es besteht lediglich eine Feuerversicherung, hat man als Hauseigentümer den Leitungswasserschaden allein zu tragen.

Im Hausratversicherungsbereich  ist dies anders gelagert, weil hier der Gegenstand "Hausrat" versichert ist.

Bei Abschluß einer  Sachversicherung - z.B. einer gebündelten Gebäudeversicherung  oder einer Hausratversicherung - ist besonderes Augenmerk auf die Ausschlüsse bzw.
zusätzlich versicherbaren , einschließbaren (Sonder)Risiken zu achten.

Typische Beispiele sind der der Einschluß des Fahrraddiebstahlrisikos  oder
des Ceranglasfeldes.